Wie sieht die Rechtslage aus? Laut der VDI 2052 , BGR 111 und dem Arbeitsschutzgesetz wird eine regelmäßige Inspektion und fachgerechte Reinigung von gewerblichen Küchenabluftanlagen vorgeschrieben. Wird dies nicht eingehalten kann in einem Schadensfall ein Verschulden durch die Unternehmensleitung vorliegen. Gehen sie also kein Risiko ein und schließen sie einen Wartungsvertrag mit uns ab, der sie vor allen Problemen bewahrt. Durch unsere regelmäßige Reinigung gewährleisten wir eine Brandschutzsicherung und geben ihnen dafür auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ab. Modernste Gerätetechnik, sowie regelmäßige Reinigungen durch die Arbeitnehmer vermindern das Brandrisiko in Küchen um ein Vielfaches.Doch reicht das aus. Hier ein klares NEIN!!! Den Arbeitnehmern, die im Küchenbereich tätig sind, fehlen auch oft die Kenntnisse über mögliche Ursachen. Zudem ist es ihnen gar nicht erst möglich bestimmte und wichtige Bereiche zu reinigen.