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Beide Rechtsanwältinnen betreuen Sie neben ihren fachanwaltlichen Bereichen (Erbrecht- und Familienrecht) auch im Vertragsrecht, wie Kauf- und Mietrecht sowie in Schadensfällen, wie z.B. Verkehrsunfällen sowie bei der Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aller Art.