Ich bin schwerpunktmäßig auf den Gebieten Familienrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht und Strafrecht beratend, außergerichtlich und gerichtlich regional und überregional tätig. Aber auch Mandate aus anderen Rechtsgebieten wie z.B. Erbrecht, Sozialrecht und Arbeitsrecht, ebenso wie Mandate aus dem allgemeine Zivilrecht, hier insbesondere Schadensersatzrecht, Kauf- und Vertragsrecht werden von mir geführt. Bei Bedarf arbeite ich mit Kollegen, fachübergreifend auch mit anderen Berufsgruppen und bei steuerlichen Fragen mit einer renomierten Steuer- und Wirtschaftsprüferkanzlei zusammen.
Aber nicht nur die einseitige Interessenvertretung, sei es gerichtlich, sei es außergerichtlich, zählt zu meinen Tätigkeitsgebieten. Seit Juli 2009 wurde ich von den Präsidenten des OLG München als Gütestelle i.S. von § 794 Abs. 1. Ziff. 1 ZPO anerkannt. Als anerkannte Gütestelle biete ich die Durchführung von obligatorischen wie auch von freiwilligen Schlichtungen an.