Wir verfügen über spezielle Kenntnisse im Arbeitsrecht, die uns ermöglichen, Sie effektiv bei der Gestaltung und Prüfung der Verträge bzw. Vereinbarungen zu beraten oder in einem Rechtsstreit vor den Gerichten bundesweit in allen Instanzen zu vertreten. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt sowohl im individuellen als auch im kollektiven Arbeitsrecht.