Arbeitsrecht: Bei den meisten Streitigkeiten geht es vorrangig um Beendigungs- oder Änderungskündigungen. Aber auch die Geltendmachung und die Abwehr von arbeitsrechtlichen Ansprüchen wie Lohnansprüchen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Schadenersatzansprüchen gehören zum Aufgabenbereich. Familien-/Scheidungsrecht: Hier beraten wir Sie zu den Vorrausetzungen zum Ausspruch einer Scheidung und den damit im Zusammenhang stehenden Problemen von Unterhaltsansprüchen des Ehegatten während der Trennungsphase und des nachehelichen Unterhalts sowie auch aus Kindesunterhaltsansprüchen, dem Sorge- und auch dem Umgangsrecht. Zum Bereich des Verkehrsrechts gehört u. a. die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen. Hierzu zählen auch die reinen Fahrzeugschäden, Nutzungsausfall, Wertminderung, Rückstufungsschaden, Haushaltsführungsschaden und Schmerzensgeld. Zum Verkehrsrecht gehören aber auch Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen.