Unglaublich, aber wahr, was sich ein einzelner Verwalter alles leisten kann:
Wie kann sich ein Mann wie dieser nur als ordnungsgemäß handelnder Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach dem WEG bezeichnen, der bei seiner Kardinalspflicht der Betreuung der Substanzerhaltung der Immobilie im Bauträgerinteresse eine ordnungsgemäße Gebäude-Instandsetzung regelrecht hintertreibt, sich von anderen Verwalterpflichten durch Beschluß entbinden lässt, Beschlüsse der Eigentümer manchmal ausführt oder nach Gutdünken eben auch nicht und WE-Anträge zur Aufnahme von Angelegenheiten ordnungsgemäßen Verwaltung in die Tagesordnung von Eigentümerversammlungen völlig ignoriert oder in der Versammlung gestellte Beschlußanträge nicht zur Beschlußfassung zuläßt und solche auch nicht protokolliert? Der nicht beschlossene Sanierungen eigenmächtig trotzdem durchführt oder andere heimlich aus der Liste des beschlossenen Sanierungsumfanges streicht? Der verschiedene Aufgaben der Gebäudewartung völlig i
Häufig gestellte Fragen
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