Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben nach § 45b SGB XI Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € mtl. Damit lassen sich nach § 45a SGB XI s. g. Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen. Wir sind ein nach Landesrecht anerkannter Leistungserbringer und tragen als ambulanter Betreuungsdienst dazu bei, Pflegende (Angehörige) zu entlasten und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrem häuslichen Umfeld versorgt zu werden, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbstständig bewältigen zu können. Unsere qualifizierten Alltagsbegleiter sind sowohl in der Seniorenbetreuung als auch in der Schwangerschaftsbetreuung (inkl. U3 Betreuung nach DJI Curriculum) Ihr Freund und Helfer.