Testamentsvollstrecker Oliver Post
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http://testamentsvollstrecker.info
Zuletzt aktualisiert: 10/14/24, 2:39 AM
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Über

Wenn der Erblasser nichts Anderes bestimmt, soll der Testamentsvollstrecker die letztwilligen Verfügungen des Erblassers ausführen und die Nachlassauseinandersetzung betreiben. Gründe für die Anordnung der Testamentsvollstreckung können z. B. die Absicherung des Erblasserwillen (z. B. bezüglich eines Vermächtnisses oder einer Auflage), der Schutz minderjähriger oder junger Erben vor sich selbst oder die Vereinfachung der Verwaltung und Teilung der Erbschaft (bei mehreren, zerstrittenen oder nicht ortsansässigen Erben) sein .

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