Außergerichtlicher Tatausgleich und Konfliktschlichtung Beschuldigte und Geschädigte erhalten die Gelegenheit, Konflikte, die im Zusammenhang mit einer Straftat entstanden sind, in einem fairen Ausgleich gemeinsam beizulegen. Neben der Aussprache, Klärung und ggf. Aussöhnung kann auch eine Wiedergutmachung (z. B. ein Schadensersatz oder ein Schmerzensgeld) geregelt werden.