Als ein auf das Erbrecht spezialisierter und in Frankfurt zugelassener Fachanwalt berate und vertrete ich Sie gerne in allen einschlägigen Fragestellungen. Keine selbst eingeholte Auskunft aus dem Internet oder der noch so gut gemeinte Rat eines Bekannten kann die fachlich fundierte Beratung durch einen Experten ersetzen. Zu umfangreich und kompliziert sind für Laien die einzelnen Bereiche des Erbrechts, die zudem häufig noch mit wichtigen – sehr kurzen – Fristen verbunden sind. Nicht selten verstellt einem dabei zusätzlich der Aspekt der Trauer den Blick für das Wesentliche. Die meisten Probleme ergeben sich, wie ich aus meiner praktischen Tätigkeit als Fachanwalt für Erbrecht in Frankfurt, berichten kann, im Bereich der Auslegung und Anfechtung bei einem Testament und Ansprüchen aus Pflichtteil sowie Fragen der Verwaltung bzw. Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Ich hoffe aber, mit diesen Seiten auch andere Bereiche, die für Sie von Interesse sein könnten, abgedeckt zu haben.