Hans-Hennig Körner ist der Inhaber der bereits Anfang der 1960er Jahre von seinem Vater gegründeten Kanzlei. Zum Mandantenstamm der Kanzlei gehören außer Privatleuten auch Handwerksbetriebe und mittelständische Unternehmen. Die Rechtsberatung und Vertretung erfolgt vornehmlich in den Tätigkeitsschwerpunkten Erbrecht, Immobilien- und Wohnungseigentumsrecht, Mietrecht, Ehe- und Familienrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht und allgemeines Vertragsrecht.