Grundsätzlich bearbeiten wir - mit wenigen Ausnahmen - das gesamte
Spektrum der Rechtswissenschaften. Wir
übernehmen vornehmlich Mandate betreffend das gesamte Bürgerliche Recht
(Zivilrecht, u. a. Miet-, Kauf-, Werkvertrags- und
Dienstleistungsrecht, außerdem Arbeitsrecht, Ehe-, Familien- und
Erbrecht, Grundstücks- und Nachbarrecht, sowie
Verkehrsunfallschadensregulierungen), das Ordnungswidrigkeiten- und
Strafrecht (unter Einschluss aller Straßenverkehrssachen) sowie das
Sozialversicherungsrecht. Besonders gern engagieren wir uns im privaten Baurecht (Architekten- und
Ingenieurleistungen, Streitfälle zu Kauf, Lieferung und Einbau jedweder
Bestandteile für Neubauten und vorhandene Gebäude, zum Beispiel Heizungsanlagen,
Photovoltaikanlagen und Solaranlagen).