Meine Rechtsanwaltskanzlei spezialisiert sich auf die rechtliche Vertretung von ausführenden Bauunternehmen.
Das private Baurecht bzw. der Bauvertrag beinhaltet eine Vielzahl stillschweigend vereinbarter anerkannter Regeln der Technik, DIN-Normen oder Herstellerrichtlinien. Die Kenntnis dieser wesentlichen Normen und Richtlinien gewährleistet eine hohe Qualität an Beratung.
Durch diese Spezialisierung auf Ihre Herausforderungen im Tagesgeschäft des Bauablaufes ergibt sich ein entscheidender Wissensvorsprung.