Die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (StAUK) nimmt in Schleswig-Holstein die Vollzugsaufgaben des staatlichen Arbeitsschutzes wahr. Sie berät alle Betriebe in Schleswig-Holstein zu den Vorschriften im Arbeitsschutz und überwacht die Einhaltung. Die StAUK ist ein Geschäftsbereich der Unfallkasse Nord