Erbe / Scheidung / Verkauf / Kauf / Finanzamt / Gericht
Bei diesen und vielen anderen Themen ist eine Hausbewertung unumgänglich, wenn Sie nicht zuviel bezahlen wollen.
Als zertifizierter Immobiliensachverständiger und Immobiliengutachter erstellen wir Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB. Diese werden sowohl von Gerichten anerkannt, als auch von Finanzämtern, Banken und Versicherungen akzeptiert.
Selbstverständlich arbeiten wir auch Kurzgutachten für Privatzwecke aus.
Gerne beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich.