Rechtssicherheit Ihrer Entscheidungen mit jahrzehntelanger Tragweite
Versicherungsarchitekt - Rechtliche Beratung bei Vermittlung nach Gewerbeordnung - Versicherungskaufmann (IHK) 1981-1984
Beratung nur Honorar oder/und Deposit - freier und unabhängiger Versicherungsmakler seit 1993
Sie werden von mir - autonom beraten - von A nach B gebracht.
Ihre Entscheidungen haben jahrzehntelange Auswirkungen von enormer finanzieller Tragweite.
Ein niedergelassener Arzt: "Ihre größte Stärke ist, dass Sie das "Netz" aufzeigen".
Ein Architekt bedankte sich neulich für meine Beratung von vor 20! Jahren: eine bis heute stabile Krankenversicherung und eine hervorragende Rendite seiner Altersversorgung außerhalb des Deutschen Systems"
*IST - Vertragsprüfung - Vertragsoptimierung
*Altersversorgung zu 90% außerhalb des DeutschenSystems
*Berufsunfähigkeit-Premium - ab Alter 15 Kinder/Studenten des Bürgertums und Erwachsene
*Biometrische Risiken - Invalidität, Krankheit,Tod
OLG Celle 189/07: Ein Versicherungsvertreter hat nicht über die Nachteile beim Wechsel zu einer Privaten Krankenversicherung aufzuklären
(ich habe meine Ausbildung bei der PKV absolviert, danach Sonderbeauftragter Kammern und Verbände)
BGH IX 79/11 Rürup ist nicht pfändungssicher
Deutsche Lebens-/Rentenversicherungen- /Stellschrauben
Bundesfinanzministerium Evaluationsbericht zum LVRG Download/30 von 83 Versicherern unter Staatsaufsicht
Zielke Research SFCR Solvency Financial Condition Report + Stellungnahme Bund der Versicherten
VAG - LAG - GG - Hybridtöpfe/ICCPIs - Zinszusatzreserve - Altlasten - Deckungsstock - Kürzung Beteiligung Bundestag Fußball-WM -
Rentenfaktor/Langlebigkeitsrisiko - KEIN Sparvertrag - Altersvorsorge oder AltersvErsorgung
ODER: Zusammenfassung von mir per Mail nach Auftrag
Sezieren Sie SAUBER die Begriffe der Beratung!!!
Eine ANSCHEINSberatung erfolgt in einem "Beratungsprotokoll" - es wird der Ablauf der "Beratung" dokumentiert,
nämlich der Ablauf eines Vermittlungsgeschäftes eines Produktanbieters - das ist rechtlich OK, sofern die Vorgaben nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz/VAG über die Zielgruppendefinition stimmen - das hat aber NIX mit den Möglichkeiten des Marktes zu tun
Bundeskartellamt Abschlussbericht 2019: Vergleichsportale bei Telekommunikation und Energie gut, nicht jedoch bei Versicherungen
FAZ vom 31.5.2017: Vergleichsportale nicht objektiv, viele gute Angebote stehen nicht im Internet,
INSBESONDERE wählen Verbraucher in Unkenntnis selbst durch die "falschen" Vorgaben die besten Produkte ab
und die Programme schlagen das "Nächstbeste" vor.