Unfallgutachten
Im Falle eines Unfalls sollten Sie Folgendes beachten:
Notieren Sie sofort Name und Anschrift des Unfallgegners (von Fahrer und Halter)
Notieren Sie Fahrzeugtyp, -modell, -farbe und Kennzeichen
Notieren Sie Ort, Datum und Uhrzeit des Unfalls
Notieren Sie Namen und Adressen von Zeugen
Verständigen Sie bei größeren Schäden, fehlenden Zeugen oder unklarer Sachlage die Polizei
Fotografieren Sie den Unfallort, den Schaden, die Stellung der Fahrzeuge, evtl. Bremsspuren und Flüssigkeitsverluste
Beauftragen Sie einen unabhängigen qualifizierten Kfz-Sachverständigen, um den Schaden vor Ort zur Beweissicherung zu begutachten.
Ihre Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach geltender Rechtsprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden. Gleiches gilt für die Gebühr eines Rechtsanwaltes und auch für sonstige Kosten wie zum Beispiel den Abschleppwagen, Arztkosten.