Die fachliche Ausrichtung der Kanzlei ist begrenzt auf die arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern aller Berufsgruppen und in allen Funktionen sowie auf die Beratung und Vertretung von Betriebs- und Personalräten. Die Tätigkeit umfasst sämtliche Themen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.