Familienrecht, Erbrecht, Mietrecht, Vertragsrecht.
Den fachlichen Schwerpunkt seiner Arbeit bilden seit vielen Jahren das Familienrecht und das Erbrecht.
In familienrechtlichen Streitigkeiten vertritt und berät er gerichtlich wie außergerichtlich Mandanten in allen in Betracht kommenden Teilbereichen, angefangen von einfachen Scheidungsverfahren, komplexen Unterhaltsprozessen sowie Vermögensauseinander-setzungen bis hin zu Sorge- und Umgangsrechtsverfahren.
Ist ein Erbfall bereits eingetreten, setzt Herr Rechtsanwalt Herrmann ihre Rechte als Erbe, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigter erfolgreich außergerichtlich wie auch vor Gericht durch.