Das Arbeitsleben/-recht ist ein ganz wesentlicher Bestandteil des täglichen Lebens und in einer Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und sonstigen verbindlichen Bestimmungen (wie z.B. Tarifverträgen) geregelt.
Im Erbrecht übernimmt die Kanzlei u.a. die Planung und Gestaltung von Testamenten sowie Erb- und Schenkungsverträgen, immer unter Berücksichtigung der erb- und schenkungssteuerrechtlichen Bestimmungen.
Die Tätigkeit der Kanzlei im Miet- und Wohnungseigentumsrecht erstreckt sich sowohl auf den Bereich des gewerblichen Mietrechts als auch auf das Gebiet der Wohnungsmiete und das Recht der WEG.
Meine Tätigkeit richtet sich darauf, erfolgreich die Instrumente des Zwangsvollstreckungsrechtes zur Durchsetzung der Ansprüche der Gläubiger einzusetzen. Dabei kann ich auf intensive Kenntnisse der Materie aufgrund einer mehrjährigen Tätigkeit für europäische Kreditinstitute, insbesondere im Bereich des Zwangsversteigerungsrechts, zurückgreifen.