Behandlungspflege / Med. Versorgung (SGB V) z.B: Verbandswechsel, Wundversorgung Medikamentengabe, Stellen von Medikamenten Injektionen Pflegeleistungen / Haushaltshilfe (SGB XI und XII) Leistungen, die bei festgestellter Pflegebedürftigkeit von uns direkt mit den Pflegekassen oder den Sozialämtern abgerechnet werden. Hilfe bei der Körperpflege. Hilfe im Haushalt / Hauswirtschaft Zubereiten von Mahlzeiten. Hilfen bei der Nahrungsaufnahme Einkaufen, etc. Zusätzliche Betreuungsleistungen. Spaziergänge. Gespräche. Vorlesen Beratungseinsätze (§ 37 Abs. 3 SGB XI) Wir führen für Sie Beratungsbesuche viertel- und halbjährlich"