Alle Serviceleistungen aus einer Hand, Seniorenhilfe im Alltag. Wir erfüllen auch anspruchsvollste Anforderungen mit einem Angebot zahlreicher Serviceleistungen. Abrechnung über Ihre Pflegekasse:
Im Rahmen der niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45c SGB XI können die anfallenden Kosten bei Ihrer zuständigen Pflegekasse geltend gemacht werden.
Der monatliche Entlastungsbetrag beläuft sich auf 125,00 / Monat. Voraussetzungen ist eine festgestellte Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad).
Eingliedern statt Ausgrenzen:
Bei der Seniorenhilfe handelt es sich um kein abstraktes Konzept, sondern um direkte Kommunikation und Unterstützung. Deshalb bemühen sich unsere Kollegen besonders darum, den sozialen Kontakt zu ihren Schützlingen aufzubauen und zu pflegen.