Als Einzelanwalt bin ich spezialisiert auf die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in familienrechtlichen Mandaten, die einen Schwerpunkt meiner Tätigkeit bilden, sowie die Verteidigung in strafrechtlichen und bußgeldrechtlichen Angelegenheiten. Auf diesen Rechtsgebieten habe ich die Fachanwaltslehrgänge bei der Deutschen Anwaltakademie sowie der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins erfolgreich absolviert, wobei Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Fachanwaltstitel die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen nach der Fachanwaltsordnung (FAO) mit Nachweispflicht gegenüber der Rechtsanwaltskammer ist.
Natürlich vertrete ich auch in anderen Rechtsgebieten, vor allem in zivilrechtlichen, verkehrsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, im Erbrecht und beim Forderungseinzug.