Gutachten über kürzere wirtschaftliche Restnutzungsdauer nach Immobilienerwerb. Nach dem Erwerb einer Immobilie setzt das Finanzamt regelmäßig eine wirtschaftliche Restnutzungsdauer, meist von 50 Jahren, ein. Dadurch ergibt sich eine AfA aus 2%. Durch Gutachten eines öffentlich bestellten bei dichten Sachverständigen, auch von wenigen bestimmten zertifizierten Sachverständigen kann eine kürzere Restnutzungsdauer nachgewiesen werden. Dazu ist zwingend ein Ortstermin durch den Sachverständigen erforderlich. Gutachten, die ohne einen solchen Ortstermin sind, werden von Finanzämtern regelmäßig nicht anerkannt. Wir haben in der Vergangenheit in acht Bundesländern solche Gutachten erstattet, die alle anerkannt worden sind. Teilweise von den Ihnen nur zwölf Jahre wirtschaftlicher Restnutzungsdauer nachgewiesen.
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Häufig gestellte Fragen
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Gutachten zu Bauschäden und Baumängeln, Beweissicherungsgutachten, Gutachten zu Baupreisen, insbesondere Abrechnung gekündigter Bauverträge, Unterstützung von Rechtsanwälten bei der Vorbereitung von Beweisfragen in Bauprozessen, Fünf-Phasen-Check bei Schlüsselfertigbauten, Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von bebauten und unbebauten Grundstücken, Schiedsgutachten, Mitwirkung bei technischen (unechten Teilabnahmen) und rechtsgeschäftlichen Abnahmen, Qualitätsüberwachung von Bauvorhaben.
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