Wenn Sie rechtlichen Rat und Unterstützung benötigen, bin ich Ihnen gern behilflich.
Die Erteilung eines Rates ist oft nur der Einstieg für das weitere Vorgehen, insbesondere wie Sie Ihr Recht durchsetzen können.
Genauso – nur mit umgekehrten Vorzeichen – sind Überlegungen anzustellen, wenn Sie sich gegen zu Unrecht erhobener Forderungen oder sonstiger Vorwürfe wehren wollen.
Zu meinem Aufgabenbereich zählen vor allem folgende Gebiete:
- Arbeitsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Kaufrecht
- Mietrecht
- Verkehrsrecht
- Steuerrecht
Für die Gebiete Erb- und Steuerrecht bin ich zugleich Fachanwalt.
Rufen Sie mich gleich an! Ich berate Sie gerne.