Peter Johannes Zwingel Rechtsanwalt
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Zuletzt aktualisiert: 2/16/23, 4:48 AM
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Über

Rechtsanwalt Peter J. Zwingel ist spezialisiert auf Versteigerungsverfahren, seit 1994 tätig in Versteigerungen, Immobilienangelegenheiten, Bankangelenheiten und der Auseinandersetzung des Vermögens mehrer Eigentümer. Er erarbeitet zielorientierte Strategien entweder außergerichtlich oder in Verfahren vor allen Gerichten in Deutschland.


Dabei handelt es sich um typische Konstellationen rund um die Versteigerung von Immobilien nach dem Zwangsversteigerungsgesetz:

- Forderungs- oder Vollstreckunsversteigerung (von Immobilien, Gläubiger-, Schuldner- oder Erwerberstrategien)

- Teilungsversteigerung (Zwangsversteigerung zum

Zwecke der Auseinandersetzung einer Gemeinschaft, häufig nach Ehescheidungen oder bei Erbengemeinschaften)

- Immobilienrecht (auch etwa formales Grundbuchrecht)

- Bank- und Kreditrecht (insbesondere Kreditsicherheitenrecht)

- Gesellschaftsrecht (im Sinne einer Auseinandersetzung einer Eigentümermehrheit)


Rechtsanwalt Peter J. Zwingel ist Mitglied u.a. der Bankenrechtlichen Vereinigung - Wissenschaftliche Gesellschaft für Bankrecht e.V. (BrV), der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen AnwaltVerein e.V. (DAV) und Vertragsanwalt (Verbraucheranwalt) des "Interessenverbandes der Bausparer - Versicherten - Kapitalanleger seit 1970 e.V." (VDB).


Seine Kanzlei befindet sich in der Münchner Innenstadt (Ludwigsvorstadt), in wenigen Minuten vom Hauptbahnhof oder der U-Bahn-Haltestelle Goetheplatz zu erreichen.


Eine ausführliche Darstellung von Kanzlei und Tätigkeit findet sich auf der Homepage der Kanzlei unter "RA-Zwingel.de" Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin, um Ihre konkrete Situation zu analysieren und Lösungswege zu skizzieren. Je früher wir eine derartige Strategie erarbeiten, desto mehr Möglichkeiten haben Sie, das Verfahren zu steuern und ein von Ihnen gewähltes und gewünschtes Ergebnis zu erzielen (leider warten viele Beteiligte – vor allem Antragsgegner in Teilungsversteigerungen und Schuldner in Forderungsversteigerungen allzu lange, bis Sie sich einen Rat holen, so daß viele Möglichkeiten der Einflußnahme und Steuerung dann nicht mehr gegeben sind)!

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