Der Inhaber der Kanzlei, Rechtsanwalt Michael Kümpfbeck, war viele Jahre als Assistent der Geschäftführung eines großen bayerischen Arbeitgeberverbandes tätig, so dass alle arbeitsrechtlichen Fragestellungen und damit das Arbeitsrecht per se, sowohl in puncto Vertretung von Arbeitnehmern, als auch bezüglich der Vertretung von Arbeitgebern zum absoluten Schwerpunkt unserer täglichen Praxis als Rechtsanwalt zählt.
Darüber hinaus vertreten wir eine Vielzahl von mittelständischen Unternehmen in- und um München anwaltlich und unterstützen diese insbesondere bei der Erstellung und Prüfung von Verträgen, bei der Gesellschaftsgründung, bei der Durchsetzung von Forderungen gegenüber Schuldnern und notwendigenfalls natürlich auch bei der Abwehr von unberechtigten Ansprüchen, so dass das Rechtsgebiet des allgemeinen Zivilrechts als weiteres Kerngebiet unserer anwaltlichen Praxis anzusehen ist.