Sie haben als Beschuldigter das Recht einen Anwalt hinzuzuziehen!
Dieses Recht haben Sie nicht nur in der Hauptverhandlung, sondern in jeder Lage eines Strafverfahrens und darüber hinaus auch noch nach Erlass eines Urteils - z. B. bei der Strafvollstreckung in einer JVA oder für ein Wiederaufnahme- oder Gnadenverfahren.Kontaktieren Sie mich am Besten bevor Sie eine Aussage bei der Polizei machen, zum Beispiel wenn Ihre Wohnung durch-sucht werden soll, oder wenn Sie sich in Polizei-gewahr-sam/Unter-suchungshaft befinden.
Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, berate ich Sie umfas-send über Ihre möglichen Rechte und helfe Ihnen gerne bei deren Durchsetzung.