Als ö. b. u. v. Sachverständiger für das Elektrotechnikerhandwerk unterstütze ich Gerichte, Unternehmen, Versicherungen sowie private Auftraggeber bei der objektiven Bewertung elektrotechnischer Anlagen und technischer Fragestellungen.
Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt auf Elektroanlagen in Gebäuden sowie auf Photovoltaikanlagen, einschließlich deren Planung, Errichtung, Betrieb sowie der Untersuchung möglicher Schadensursachen, Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik oder Ausführungsfehlern.
Ziel meiner Tätigkeit ist eine unabhängige Analyse und nachvollziehbare Bewertung technischer Sachverhalte.
Rechtliche Fragestellungen selbst gehören nicht zum Aufgabenbereich eines Sachverständigen. Durch meine technische Expertise unterstütze ich jedoch Juristen und andere Beteiligte dabei, elektrotechnische Zusammenhänge und Ursachen fachlich korrekt darzustellen.
Darüber hinaus begleite ich Auftraggeber neutral bei der Entwicklung technischer Lösungskonzepte sowie bei Prüfungen elektrischer Anlagen nach geltenden Normen, Vorschriften und technischen Regelwerken (u. a. EN, DIN, DIN VDE und DGUV) – insbesondere im Bereich der Gebäudeinstallation und von Photovoltaiksystemen.