Zuletzt aktualisiert: 10/20/24, 7:36 AM
Über
Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs.3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs.4 Nr.1 StBerG, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
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Häufig gestellte Fragen
An welchen Tagen ist KANZEI DR. SCHENK geöffnet?
Geöffnet am Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag.
Auf welche Sprachen ist KANZEI DR. SCHENK spezialisiert?
Deutsch, Englisch.
Was sind die Hauptdienstleistungen von KANZEI DR. SCHENK?
Crowdfunding, Jahresabschlusserstellung, Steuerberatung, Steuererklärungen, digitale Buchhaltung, Kapitalertragsteuer, Vermögensanlagen, tokenized shares, Emissionen Vermögensanlagen, Softwareentwicklung.