Ermittlung des Verkehrswertes bebauter und unbebauter Grundstücke sowie beschränkt dinglicher Rechte des Grundeigentums gemäß § 194 BauGB, z.B. Ein- und Mehrfamilienhausgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, Geschäfts-, Büro-, Gewerbegrundstücke, Industriegrundstücke, Gartengrundstücke, Wohnungs- und Teileigentum, Spezialimmobilien, landwirtschaftlichen Nutzflächen