Zum Leistungsspektrum gehören die anwaltliche Beratung, außergerichtliche wie gerichtliche Vertretung ebenso wie notarielle Dienstleistungen. Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt hier im zivilrechtlichen Bereich, insbesondere auf den Gebieten des Ehe- und Familienrechts, des Erbrechts, des Miet- und WEG-Rechts, des Kauf- und Werkvertragsrechts sowie des Verkehrszivilrechts, also der Unfallschadenregulierung und der Beitreibung von Forderungen für Ärzte, Handwerker, etc. Auch die Vertretung in Bußgeld- und Strafverfahren wird mit abgedeckt. Rechtsanwalt Jörg Peter Schmidt ist vertretungsberechtigt bei allen Amts-, Landes-, und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland.