Die Kanzlei Schild, Zeller, Winkler & Partner mbB wurde im Jahre 1992 von Rechtsanwalt Alfons Schild gegründet. Schon damals gab es die Entscheidung, nicht sämtliche Rechtsgebiete zu bearbeiten, sondern die Kanzlei in erster Linie auf das ARBEITSRECHT und damit im Zusammenhang stehende Rechtsmaterien (z. B. Sozialrecht, Geschäftsführer-Dienstverträge) auszurichten. Diese Schwerpunktbildung wurde in der Vergangenheit konsequent beibehalten und ausgebaut. Der Zuwachs der Mandate führte dazu, dass bald die Möglichkeit bestand, personell aufzustocken. Jetzt sind wir eine Kanzlei mit acht Rechtsanwälten/innen, darunter fünf Fachanwälten/innen für Arbeitsrecht.
Wir sind nach wie vor der Ansicht, dass sich die Spezialisierung als richtig erwiesen hat. Unserer Meinung nach lässt sich anders eine qualifizierte Rechtsberatung gerade auch vor dem Hintergrund neuer Gesetzgebung und aktueller Rechtsprechung nicht gewährleisten.
Neben den oben genannten Schwerpunkten bearbeiten unsere Anwälte zum Teil auch noch andere individuelle Interessengebiete wie beispielsweise Dienstvertragsgestaltung, Vertragsgestaltung, Arbeitnehmerüberlassungsrecht, Handelsvertreterrecht.
Den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten arbeitet ausschließlich fachlich ausgebildetes Personal (Rechtsanwaltsfachangestellte) zu, die den ersten Kontakt mit den Mandanten haben und die Mandate dann an die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte weiterleiten. Dabei versuchen wir, das Interesse unserer Mandanten an baldigen Terminen, so gut es uns möglich ist, zu berücksichtigen.