Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle, Kontieren und Erfassen der Belege, *Debitoren- und *Kreditorenüberwachung, *Lohn- und Gehalt, Pflege sämtlicher Stammdaten aller Mitarbeiter, Erstellung der Abrechnungen, Pflege der Zeiterfassung (Fehlzeiten, Resturlaub), Übernahme des kompletten Bescheinigungswesen (Arbeits-, Verdienstbescheinigung etc.) *Alle Dienstleistungen erfolgen gemäß Paragraphen 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatergesetz ohne Steuer- und Rechtsberatung