Ich arbeite als selbstständige Ärztin und unterliege der Berufsverschwiegenheitspflicht.
Ich bin ausdrücklich darüber belehrt worden, dass ich mit im Rahmen meiner Tätigkeit nur insoweit Kenntnis von fremden Geheimnissen verschaffen darf, als dies zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlich ist.
Ich wurde darüber belehrt, dass sämtliche Daten über Patienten der Schweigepflicht unterliegen und ich zu absoluter Verschwiegenheit über alle mit im Rahmen meiner Dienstleistung bekannt werdenden Vorgänge und Daten verpflichtet bin.
Meine Pflicht zur Verschwiegenheit besteht gegenüber jedermann. Mir ist bekannt, dass meine Verschwiegenheitsverpflichtung auch bei Beendigung des Dienstleistungsvertrages unverändert fortbesteht.
Die Hinzuziehung weiterer fachlich qualifizierter Personen ist mir nach dem Dienstleistungsvertrag gestattet. Sofern ich mich weiterer Personen zur Erfüllung des Dienstleistungsvertrages bediene, bin ich dafür verantwortlich, diese einzeln meinerseits zur Verschw