Förderberechtigt
Für Unternehmen, deren jährliche Energiekosten über 10.000 Euro (netto) liegen, beträgt die Zuwendung 80 % der förderfähigen Beratungskosten (Netto-Beraterhonorar). Dabei beträgt in der Energieberatung Mittelstand die maximal mögliche Förderung 6.000 Euro.
Die Förderung für das Energieaudit kann je Antragsteller alle 24 Monate nur einmal beantragt werden. Derzeit liegt die staatl. Förderhöhe bei einem Höchstförderungssatz von 80 %
Voraussetzung Förderung
Antragsberechtigt für die BAFA Energieberatung Mittelstand sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen und industriellen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Kleine und mittlere Unternehmen sind Unternehmen die weniger als 250 Mitarbeiter in Vollzeit und einen Netto-Jahresumsatz von unter 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro ausweisen.
Fördergegenstand