Dabei berate und vertrete ich in den wesentlichen Kerngebieten des Zivilrechtes, des Strafrechtes sowie des Insolvenzrechtes.
Nicht immer ist eine außergerichtliche Einigung möglich. In diesen Fällen werde ich Ihre Interessen umfassend und bestmöglich durchzusetzen versuchen.
Bereits zu Beginn meiner selbständigen Anwaltstätigkeit habe ich meine persönlichen Interessen in den Rechtsgebieten Familienrecht, Strafrecht und privates Baurecht vertieft. Der Durchführung des Fachanwaltslehrganges für Familienrecht in 1997 folgte eine schwerpunktmäßige Tätigkeit im Familienrecht seit über nunmehr zwanzig Jahre. Seit 1997 bin ebenfalls Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Baurecht.