Prüfungen elektrischer ortsveränderlicher+ortsfester Geräte nach DIN VDE und DGUV Vorschrift 3. z.B.: Bohrmaschine, PC, Wasserkocher, Winkelschleifer, Verlängerungsleitung. Für alle Gewerbetreibende sind diese Prüfungen von der BG und von Gesetzen her, fest vorgeschrieben und müssen mind. 1xjährlich durchgeführt werden. Prüfung elektrischer Anlagen z.B.: Elektro-Installation, Verteilungen, eingebaute Steckdosen, Beleuchtung. Diese Prüfung muss bei einem Betrieb alle 4 Jahre durchgeführt werden, bei Mietswohnungen sollten sie bei jeden Mieter wechsel und im Abstand von 4-8 Jahren durchführt werden. Diese Frist sollte man auch im Privat-Haus befolgen.