Buchhaltungsbüro Braun- Schlay
Wir kümmern uns um Ihre Finanzen und Ihre Buchhaltung!
Unsere Leistungen:
Finanzbuchhaltung
Lohnbuchhaltung
Gehaltsbuchhaltung
Wir arbeiten nach Buchführungshilfe § 6 Nr. 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes (StbG).
Daher bieten wir keinerlei Steuerberatung im Sinne des StbG oder Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes an. Ihre Jahresabschlüsse beauftragen Sie beim Steuerberater Ihres Vertrauens oder bei unserer Partnerkanzlei.
Auf Wunsch übergeben wir ihm alle nötigen Daten.