Zur Prüfung, ob eine Unterschrift echt ist oder nicht, sollte diese im Original vorliegen. Vom Namensinhaber der zu prüfenden Unterschrift werden etwa 20 bis 30 unbefangen entstandene Vergleichsunterschriften benötigt. Bei Textschriften, z.B. Testamenten, sollten textschriftliche Schriftstücke, z.B. Briefe, herangezogen werden. Die Schriftuntersuchungen erfolgen mit zerstörungsfreien physikalisch-technischen Verfahren. Die Vergleiche beziehen sich auf grafische Schriftmerkmale, die sich unterschiedlich klassifizieren lassen, z.B. in allgemeine schriftzeichenübergreifende Merkmale und besondere schriftzeichenbezogene Merkmale. Handschrift ist die bleibende Spur menschlichen Schreibverhaltens; die Schreiberidentifikation ist Personenidentifikation anhand von Schreibverhaltensmerkmalen.