Neutrale Bewertung von...
bebauten und unbebauten Grundstücken
Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern
Eigentumswohnungen
Wohn- und Geschäftshäuser
Bürogebäuden, Industriegebäuden, Logistikimmobilien, Ladenlokalen
Einkaufszentren, Fachmärkte ....
Betreiberimmobilien (Hotels, Pflegeheime etc.)
Freizeitimmobilien (Golfanlagen, Tennisanlagen, Sportanlagen.....)
Erbbaurechten.