Wir optimieren auf Ihren persönlichen Wunsch durch den Abschluss eines ehandlungsvertrages (Unbedenklichkeitsbescheinigung des Arztes) Behandlungsform und Behandlungszeit über die durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattungsfähigen Leistungen und ärztlichen Verordnungsmöglichkeiten hinaus. Wir versprechen uns hiervon, ein Ökonomisieren der Behandlung und somit ein besseres Behandlungsergebnis in kürzerer Zeit zu erreichen. Grundsätzlich können Sie sich durch Vorlage einer ärztlichen Verordnung (Rezept für Mitglieder einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung) bei uns im Rahmen aller abrechnungsfähigen Leistungen behandeln lassen. Den Effektivitätsnachweis der Behandlung können wir durch ein spezielles Bewertungssystem erbringen. Wir kooperieren eng mit dem Arzt Ihres Vertrauens.