Sollten Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt sein, zögern Sie nicht lange und setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um Ihren tatsächlich entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen !
Der Geschädigte ist so zu stellen, als wäre das schädigende Ereignis erst gar nicht eingetreten !
Durch die Versicherung des Unfallgegners wird Ihnen zwar ein Kfz.-Gutachter zur Verfügung gestellt, welcher jedoch nicht Ihrem Sinne, sondern zum Vorteil seines Aftraggebers, also dem Versicherer, arbeitet.
Sie als geschädigte Person haben jedoch das Recht, einen eigenen, unabhängigen Kfz.-Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen; verschenken Sie also kein Geld ! Die Kosten für die Gutachtenerstellung sind von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu tragen, sodass für Sie keine Nachteile entstehen.
Weitere Leistungen unseres Hauses: Old- u. Youngtimer-Bewertungen für eine optimale Versicherungsgrundlage, Haverieschäden, Begutachtung von Kfz aller Art wie z. B. Lkw, Zweiräder, Auflieger etc.