Sogenannte kleine, bzw. Bagatellschäden, wie beispielsweise eine leicht zu entfernende Beule oder ein Kratzer im Lack, rechtfertigen keinen Gutachtereinsatz. Nach der aktuellen Rechtsprechung ziehen Gerichte die Grenze der Bagatellschäden bei 750 bis 1000 EUR.
Ohnehin kommt es bei diesen geringen Schadenshöhen nur sehr selten zu Streitereien mit Versicherungen. Bei Bagatellschäden akzeptieren die Versicherungen in aller Regel problemlos einen Kostenvoranschlag der beauftragten Werkstatt.
Immer wieder versuchen die mit der Schadenregulierung betrauten Versicherungen Einfluss auf die Regulierung zu nehmen, umso wichtiger ist es, sich unabhängig beraten zu lassen.
Die Kosten für das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen zählt zu den Unfallkosten und daher vom Schadenverursacher oder seiner Haftpflichtversicherung zu ersetzen ist. Nicht zu vergessen, das gilt auch dann, wenn die Versicherung des Unfallgegners bereits einen Sachverständigen beauftragt hat.