Das WZ-WundZentrum Warendorf ist durch das HHVG (Heil-Hilfsmittel-Versorgungsgesetz) als eigener Leistungserbringer im Sinne des SGB V zu verstehen.
Die Leistungen werden als spezialisierte Pflegeeinrichtung zur Behandlung chronischer und schwer heilender Wunden über § 37 Abs. 7 SGB V auf Basis der häuslichen Krankenpflege gegenüber den Krankenkassen geltend gemacht.
Gern können Sie sich auf unserer Homepage informieren oder Sie rufen uns an.
Wir beraten Sie gern.
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Häufig gestellte Fragen
Wann wurde WZ-WundZentrum Warendorf gegründet?
WZ-WundZentrum Warendorf wurde 2024 gegründet.
An welchen Tagen ist WZ-WundZentrum Warendorf geöffnet?
Geöffnet am Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag.
Was sind die Hauptdienstleistungen von WZ-WundZentrum Warendorf?