In familienrechtlichen Verfahren steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei die Abklärung möglicher Kindeswohlgefährdungen. In meinen Gutachten erfasse ich das familiäre Gesamtbild stets ausgehend vom Kind. Die Begutachtung findet häufig in Verfahren nach §§ 1666 und 1666a BGB Anwendung. Familienpsychologische Gutachten dienen insbesondere: der Einschätzung zum Lebensmittelpunkt des Kindes , zur elterlichen Erziehungsfähigkeit, der fachlichen Grundlage für gerichtliche Entscheidungen bei Trennung und Scheidung , zu sorgerechtlichen Fragestellungen, wie z. B. zur Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts , der Regelung des Umgangs und der Rückführung eines Kindes aus einer Pflegefamilie / Wohngruppe.