Verwaltung von Haus- und Grundbesitz, Übernahme von Hausverwaltungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz - WEG -, Vermögensverwaltungen, Treuhandverwaltungen, gewerbliche Zwischenvermietung sowie alle damit unmittelbar oder mittelbar in Verbindung stehenden Geschäfte. Die Befugnis zu Vermögensverwaltung, Treuhandverwaltung und Durchführung von Treuhandaufträgen bezieht sich ausschließlich auf Immobilien und damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten.