Zunächst wurde die Kanzlei als Allgemeinkanzlei geführt. Im Laufe der Zeit stellte sich heraus, dass eine Spezialisierung auf die beiden Facharbeitsgebiete Arbeits- und Familienrecht eine bessere Vertretung der Mandanten gewährleistet. Seit dem 05.07.1987 bin ich Fachanwalt für Arbeitsrecht, seit dem 25.02.2004 auch Fachanwalt für Familienrecht. Neben diesen beiden Rechtsgebieten bin ich überwiegend tätig im Allgemeinen Zivilrecht (Erb-, Miet-, Verkehrs- und Vertragsrecht).