Selbstverständlich zählen hierzu amtliche Dienstleistungen, wie Hauptuntersuchungen (HU) und Abgasuntersuchungen (AU), Änderungsgutachten nach §19.3 StVZO sowie Oldtimergutachten nach §23 StVZO.
Unsere Kfz-Sachverständigen sind Diplom-Ingenieure bzw. Diplom-Ingenieure (FH) mit langjähriger Berufserfahrung und qualifizierter Weiterbildung.
Natürlich stehen Ihnen unsere Sachverständigen auch für Gutachten (Schaden-, Unfall- und Prüf-Gutachten), bei Fahrzeugbewertungen und für Untersuchungen zur Absicherung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) kompetent zur Seite.