Seit mehr als 20 Jahren sind wir im Familienrecht und Erbrecht tätig. Einvernehmliche Scheidungen sind unser Spezialgebiet. Wir setzen auf Kooperation statt Konfrontation. Insbesondere die Vermögensauseinandersetzung über gemeinsame Immobilien und die Regelung des Zugewinnausgleichs sind dabei unser Schwerpunkt. Im Erbrecht beraten wir unsere Mandanten vor dem Erbfall bei der Gestaltung von individuellen Testamenten und Erbverträgen. Nach dem Erbfall beraten wir über ihre Rechte und Pflichten und vertreten sie als Erben, Pflichtteilsberechtigte oder Vermächtnisnehmer. Zudem sind wir als Testamentsvollstrecker tätig. Als Vorsorgeanwälte erarbeiten wir für unsere Mandanten Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.